Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Anmerkungen:
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Alle Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Seit dem 1. September 2013 benötigen deutsche Staatsangehörige für einen kurzfristigen Besuchs- oder Geschäftsaufenthalt von maximal 30 Tagen kein Visum mehr für die Einreise in die
Mongolei. Für längerfristige Aufenthalte oder andere Reisezwecke ist weiterhin ein Visum erforderlich, das bei jeder mongolischen Botschaft beantragt werden kann.
Bei Einreisen aus Ländern ohne mongolische Botschaft oder bei vorheriger Abstimmung mit dem Ansprechpartner vor Ort können Visa – sofern für die Einreise überhaupt noch erforderlich - auch am
Flughafen ausgestellt werden. Dies ist aber vorab durch den Einlader/Geschäftspartner in der Mongolei mit der Ausländerbehörde (Immigration) abzuklären, die darüber eine schriftliche Bestätigung
ausstellt, die der Reisende mitführen sollte, um von den Fluggesellschaften befördert zu werden.
Unabhängig von der Möglichkeit der Visaerteilung bei Einreise wird - sofern überhaupt erforderlich - zu einer Einholung des Visums vor Reiseantritt geraten.
Transitreisen
Der Flughafen in Ulan Bator verfügt über keinen Transitraum. Daher wird auch bei nur kurzem Aufenthalt zwischen zwei Flügen ein Visum benötigt.
Grenzübergänge für Ausländer
Die Ein- bzw. Ausreise ist für Ausländer nur möglich:
Bei der Benutzung anderer als der oben genannten Grenzübergänge kann es zu Zurückweisungen oder verlängerten Wartezeiten kommen, weil Grenzbeamte mit der Abfertigung internationaler Dokumente nicht vertraut sind.
Einreise mit dem Kfz
Eine Einreise mit dem eigenen Kfz ist möglich. Das Fahrzeug wird bei Einreise in den Pass eingetragen. Sollte die Wiederausreise ohne das Kfz geplant sein, das Fahrzeug also im Land verbleiben oder per Container ausgeführt werden, empfiehlt es sich, das erforderliche Verfahren vorab mit dem mongolischen Hauptzollamt abzuklären.
Es ist in letzter Zeit auf dem Lande immer wieder zu Versorgungsschwierigkeiten mit Treibstoff, v. a. Diesel, gekommen. Dies sollte bei der Planung von Reisen berücksichtigt werden (Mitführen von Ersatzkanistern). EuroDiesel für Kfz mit Euro 5 Norm ist nur ausnahmsweise erhältlich. Ein deutscher Führerschein berechtigt während eines Kurzaufenthaltes zum Führen eines Kfz, jedoch muß eine Übersetzung mitgeführt werden.
Registrierung
Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten sieben Tagen bei der Ausländerbehörde (Immigration) anmelden und sich vor der Ausreise wieder abmelden, um ein Ausreisevisa zu erhalten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie über die mongolischen Immigrationsbehörden, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.immigration.gov.mn/ .
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Jedoch wird insbesondere bei der Ausreise sehr häufig und streng nach Antiquitäten, wertvollen Mineralien, Metallen und Jagdtrophäen gesucht. Jäger dürfen ihre persönlichen Jagdwaffen inklusive Munition ein- und wieder ausführen. Ausführliche Informationen sind auf der Webseite des mongolischen Zolls (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.ecustoms.mn ) zu finden.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zoll Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de ansehen oder telefonisch erfragen.
Fotografierverbot besteht in der Nähe von militärischen und Sicherheitseinrichtungen. Bei Reisen in die Grenzregionen sind besondere Genehmigungen der Grenzorgane erforderlich.
Autofahrer sollten beachten, dass Fahren nach Alkoholgenuss generell verboten ist (0,0-Promille-Grenze), Kontrollen häufig sind und Zuwiderhandlung empfindlich bestraft werden.
Quelle: Auswärtiges Amt
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